Rechtliche Entwicklung: Cannabis als Medizin in Deutschland
Die rechtliche Landschaft rund um medizinisches Cannabis in Deutschland hat sich in den letzten Jahren grundlegend gewandelt. Seit März 2017 können Ärzte Cannabis auf Rezept verordnen, wenn konventionelle Therapien nicht ausreichend wirksam sind oder nicht vertragen werden.
Mit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) im April 2024 wurde Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) herausgenommen. Medizinisches Cannabis wird seitdem auf einem normalen Rezept verordnet, nicht mehr auf einem Betäubungsmittelrezept. Dies vereinfacht den Verschreibungsprozess erheblich.
Für Patienten bedeutet dies: Der Zugang zu medizinischem Cannabis ist einfacher geworden, die ärztliche Verordnung bleibt aber an medizinische Voraussetzungen geknüpft. Cannabis ist kein Lifestyle-Produkt, sondern ein Arzneimittel, das bei bestimmten Beschwerdebildern therapeutisch eingesetzt wird.
Für welche Beschwerden kommt medizinisches Cannabis in Frage?
Medizinisches Cannabis wird bei verschiedenen Beschwerdebildern eingesetzt, insbesondere wenn konventionelle Therapien nicht ausreichend wirksam waren oder nicht vertragen wurden:
Chronische Schmerzen: Dies ist die häufigste Indikation. Besonders bei neuropathischen Schmerzen, Fibromyalgie und chronischen Schmerzzuständen, die auf Standardtherapien nicht ausreichend ansprechen, kann Cannabis eine Option sein.
Spastik bei Multipler Sklerose: Cannabis-basierte Arzneimittel können die Spastik reduzieren und die Lebensqualität verbessern. Hier gibt es auch zugelassene Fertigarzneimittel.
Übelkeit und Erbrechen bei Chemotherapie: Wenn herkömmliche Antiemetika nicht ausreichend wirken, kann medizinisches Cannabis eine ergänzende Option sein.
Appetitlosigkeit und Gewichtsverlust: Bei schweren Erkrankungen wie HIV/AIDS oder Krebserkrankungen kann Cannabis den Appetit fördern und dem Gewichtsverlust entgegenwirken.
Schlafstörungen: Bei chronischen Schlafstörungen, die auf andere Therapien nicht ansprechen, wird Cannabis in einigen Fällen als Alternative eingesetzt.
Wichtig: Die Eignung wird immer individuell und im Einzelfall durch den behandelnden Arzt beurteilt. Es gibt keine automatische Zusage für eine bestimmte Diagnose.




